Ärztliches Zeugnis für den Sport

Handball © Reinhold Eheim
Handball © Reinhold Eheim

Um sportliche Tätigkeiten auszuüben, die eine "Tesserierung" bei einem CONI/CIP-Sportfachverband /undoder einer von CONI/CIP anerkannten Körperschaft für die Sportförderung (Ente di Promozione Sportiva, z.B. VSS, USSA, UISP, ACLI, AICS, CSAIN, CSI, ENDAS, LIBERTAS, MSP) voraussetzen, und um an den Schulmeisterschaften (Giochi Sportivi Studenteschi) teilzunehmen muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Je nach Sporttätigkeit ändert sich dieses Zeugnis.

Neuerungen ab 1. März 2026 in Kraft

Wer stellt ein sportärztliches Zeugnis für den Leistungssport aus?

Für den Leistungssport braucht es ein eigenes sportärztliches Zeugnis, welches sportdisziplinspezifisch ist und von einer befähigten Sportfachärztin bzw. einem befähigten Sportfacharzt ausgestellt wird.

Wer stellt ein ärztliches Zeugnis für den Nichtleistungssport aus?

Für den Nichtleistungssport genügt das allgemeine ärztliche Zeugnis, welches für alle Sportdisziplinen gilt und von der Haus- oder Kinderärztin bzw. vom Haus- oder Kinderarzt ausgestellt wird.

Alle sportärztlichen Zeugnisse mit Gültigkeit bis zu einem Jahr sind auch als ärztliche Zeugnisse für den Nichtleistungssport gültig, und zwar für alle Sportdisziplinen, also unabhängig von der Sportdisziplin für die sie ursprünglich ausgestellt wurden.

Welchen Sport kann ich ohne ärztliches Zeugnis ausüben?

Für die spielerisch-motorische und laienhafte Tätigkeit (attività ludico-motoria e amatoriale) ist kein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Für die sportliche Tätigkeit im Vorschulalter, die von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ausgeübt wird, ist kein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Wo finde ich weitere Informationen?

Hier sind alle Informationen über die ärztliche Untersuchung zusammengefasst.

Hier sind die Informationen über die sportmedizinische Untersuchung zusammengefasst, die ab 1. März 2026 in Kraft treten.

Hier gibt es Informationen über die Sporteignung post Covid.

Wie merke ich eine sportärztliche Untersuchung vor?

Die Untersuchung kann über die einheitliche Vormerkstelle des Südtiroler Sanitätsbetriebs vorgemerkt werden.

  • Tel. 100100, Vorwahl 0471/0472/0473/0474 (mit allen Südtiroler Vorwahlen möglich)
  • E-mail vormerkungen@sabes.it

Der Zugang zu den öffentlichen Strukturen des Sanitätsbetriebs ist ausschließlich mit einem Antrag des Sportvereins möglich, der von der Präsidentin oder dem Präsidenten im Original unterzeichnet sein muss.

Details

Zum Leistungssport zählen 

Beispiel: Trainings und Wettkämpfe der absoluten und Jugendkategorien, die eine CONI/CIP-"Tesserierung" voraussetzen, ab dem sportdisziplinspezifischen Mindestalter sowie, falls vorgesehen, bis zum festgelegten Höchstalter (z.B. Rugby 48 Sonnenjahr)

Um diese Tätigkeiten auszuüben, braucht es ein eigenes sportärztliches Zeugnis, welches sportdisziplinspezifisch ist und von einer befähigten Fachärztin bzw. einem befähigten Sportfacharzt ausgestellt wird.

Strukturen in Südtirol

Das Land fürht ein Verzeichnis der befähigten Ärztinnen und Ärzte sowie der Bezugsstrukturen.

Einen öffentlichen Dienst für Sportmedizin bietet der Südtiroler Sanitätsbetrieb in folgenden Strukturen an:

  • Gesundheitsbezirk Bozen, für eine Untersuchung in (einheitliche Nummer 0471-100100)
  • Gesundheitsbezirk Brixen, für eine Untersuchung in Brixen oder Sterzing (einheitliche Nummer 0472-100100)
  • Gesundheitsbezirk Bruneck, für eine Untersuchung in Bruneck oder Innichen (einheitliche Nummer 0474-100100)
  • Gesundheitsbezirk Meran, für eine Untersuchung in Meran, Schlanders oder - nur für Schüler der Sportoberschule - Mals (einheitliche Nummer 0473-100100)

Der Zugang zu den öffentlichen Strukturen des Sanitätsbetriebs ist ausschließlich mit einem Antrag des Sportvereins möglich, der von der Präsidentin oder dem Präsidenten im Original unterzeichnet sein muss.

Die sportärztliche Untersuchung kann auch im restlichen Italien gemacht werden, sofern die Fachärztin bzw. der Sportfacharzt befähigt ist und in einer öffentlichen oder von der jeweiligen Region anerkannten Struktur arbeitet.

Rekurs im Falle eines negativen Zeugnisses

Der Sanitätsbetrieb hat einen eigenen Dienst für den Rekurs eingerichtet.

Zum Nichtleistungssport zählen 

  • Sporttätigkeiten, die eine CONI/CIP-"Tesserierung" voraussetzen und von CONI/CIP oder von zugehörigen Einrichtungen und Vereinen für Athletinnen und Athleten bis zum vom zuständigen Sportfachverband für die jeweilige Sportdisziplin festgelegten Mindestalter für den Leistungssport (sowie, falls vorgesehen, über dem festgelegten Höchstalter) organisiert oder explizit und unabhängig vom Alter als Nichtleistungssport eingestuft sind,
  • Schulmeisterschaften bis zur regionalen Ebene.

Beispiel: Trainings und Wettkämpfe der absoluten und Jugendkategorien, die eine CONI/CIP-"Tesserierung" voraussetzen, für Kinder bis zum sportdisziplinspezifischen Mindestalter sowie, falls vorgesehen, für Seniors über dem festgelegten Höchstalter (z.B. Rugby 48 Sonnenjahr), Sporttätigkeiten mit Nichtleistungscharakter für unabhängig vom Alter als Ausübende (Praticanti) "Tesserierte"

Um diese Tätigkeiten auszuüben, genügt ein ärztliches Zeugnis für den Nichtleistungssport, welches allgemein für alle Sportdisziplinen gilt und von der Haus- oder Kinderärztin bzw. vom Haus- oder Kinderarzt ausgestellt wird.

Alle sportärztlichen Zeugnisse mit Gültigkeit bis zu einem Jahr sind auch als ärztliche Zeugnisse für den Nichtleistungssport gültig, und zwar für alle Sportdisziplinen, also unabhängig von der Sportdisziplin für die sie ursprünglich ausgestellt wurden.

Von der Pflicht des ärztlichen Zeugnisses sind als Nichtleistungssportlerinnen und -sportler "Tesserierte" ausgenommen, die

  • sportliche Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung ausüben:
    • Schießsport (Zielscheibenschießen, Tontaubenschießen, Bogenschießen, dynamisches Sportschießen),
    • Sportbillard,
    • Boccia, mit Ausnahme der schnellen Flugwurfdisziplinen (Navette und Kombiniert),
    • Bowling,
    • Bridge,
    • Dame,
    • traditionelle Spiele und Sportarten (FIGEST-Disziplinen),
    • Golf,
    • Oberflächen-Sportfischen, mit Ausnahme der Disziplinen Long Custing und Big Game (Hochseefischen),
    • Schach,
    • Curling und Stockschießen,
    • andere Tätigkeiten mit augenscheinlich minimaler körperlicher Belastung (z.B. Modellfliegen, Fernsteuerbootfahren, Hundesport);
  • keine sportliche Tätigkeit ausüben und bei der "Tesserierung" als nicht Praktizierende erklärt werden.

Nicht CONI/CIP-"Tesserierte" unterliegen der Pflicht eines eigens dafür vorgesehenen ärztlichen Zeugnisses wenn

sie an Sportveranstaltungen mit besonders erhöhter Herz-Kreislauf-Belastung unter der Schirmherrschaft der vom CONI/CIP anerkannten Sportfachverbänden und/oder Enti di Promozione Sportiva teilnehmen, zum Beispiel Volksläufe, die über 20 km lang sind, Rad-, Schwimm- oder Langlauf-"Granfondo" und vergleichbare Veranstaltungen.

Zur spielerisch-motorischen und laienhaften Tätigkeit zählen 

  • nicht von CONI/CIP geregelten körperlichen Freizeit- und Erholungstätigkeiten, die von nicht „Tesserierten“ ausgeübt werden dürfen, auch wenn diese Tätigkeiten von CONI/CIP oder von zugehörigen Einrichtungen und Vereinen organisiert sind,
  • als laienhaft (amatoriale) eingestufte Tätigkeiten, die von CONI/CIP oder von zugehörigen Einrichtungen und Vereinen organisiert sind.

Beispiele:

  • Tätigkeiten, die keine CONI/CIP-"Tesserierung" voraussetzen
    • Kurse und Stunden für Anfängerinnen und Anfänger oder Fortgeschrittene in Sportdisziplinen wie Skifahren, Tennis, Schwimmen, usw.
    • Schnupperkurse in den verschiedenen Sportdisziplinen
    • Fitness- und Gymnastikkurse und –stunden
    • Fitness in kommerziellen Studios
    • Tanzkurse
  • Tätigkeiten für als Laien (amatori) CONI/CIP-"Tesserierte"

Für die spielerisch-motorische und laienhafte Tätigkeit ist kein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Für die sportliche Tätigkeit im Vorschulalter, die von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ausgeübt wird, ist kein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Eine Untersuchung bei der Vertrauensärztin oder beim Vertrauensarzt ist empfohlen.

Sportdisziplinspezifisches sportärztliches Zeugnis für den Leistungssport

Typ A für Sportdisziplinen mit niedriger Herz-Kreislauf-Belastung

  • Je nach Sportdisziplin jährlich oder zweijährlich
    • Ärztliche Visite
    • Harnuntersuchung
    • Ruhe-EKG

Typ B für Sportdisziplinen mit hoher Herz-Kreislauf-Belastung

  • Jährlich
    • Ärztliche Visite
    • Harnuntersuchung
    • Einfache Spirometrie
    • EKG mit Stufenbelstungstest oder - je nach Alter der Athletin oder des Athleten - mit Fahrradergometertest 
    • Ev. ergänzende fachärztliche Leistungen, die für einige Sportdisziplinen vorgesehen sind (z.B. Augenvisite für den Motorradsport)

Allgemeines ärztliches Tauglichkeitszeugnis für den Nichtleistungssport

  • Jährliche ärztliche Untersuchung
    • Anamnese
    • Körperliche Untersuchung inklusive Blutdruckmessung
  • Mindestens einmal im Leben Ruhe-EKG und entsprechender Befund einmal im Leben - Menschen über 60, die zusätzliche Herz-Kreislauf-Risikofaktoren aufweisen, sowie Menschen, die chronische Pathologien aufweisen, welche ein erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko mit sich bringen, müssen das Ruhe-EKG jährlich wiederholen

Ärztliches Zeugnis für Sportaktivität mit besonders erhöhter Herz-Kreislauf-Belastung

  • Jährliche ärztliche Untersuchung
    • Blutdruckmessung
    • Ruhe-EKG
    • Belastungs-EKG oder Ergometertest
    • Andere von der Ärztin oder vom Arzt für notwendig erachtete Untersuchungen

Sportdisziplinspezifisches sportärztliches Zeugnis für den Leistungssport

Öffentliche Strukturen

  • Typ A 30 €
  • Typ B mit Stufenbelastungstest 60 €
  • Typ B mit Fahrradergometer-Belastungstest 80 €
  • Ergänzende fachärztliche Leistungen je 25 €
  • Kostenfrei für 
    • Minderjährige 
    • Menschen mit Behinderung 
  • Kostenfrei für in Südtirol ansässige 
    • Zivilinvalidinnen und -invaliden ≥67%
    • Blinde oder Personen mit Restsehvermögen <1/10
    • Gehörlose
    • bedürftige Personen
    • Personen mit seltenen Krankheiten

Private Strukturen

  • Kostenpflichtig (es gibt keine Tarifliste, es handelt sich um freiberufliche Dienstleistungen deren Kosten die Ärztin bzw. der Arzt selbst festlegt)

Außerhalb der Provinz

  • Kostenpflichtig

Allgemeines ärztliches Tauglichkeitszeugnis für den Nichtleistungssport

Kinderärztin bzw. -arzt

  • Kostenfrei

Hausärztin bzw. -arzt

  • Kostenfrei für Minderjährige
  • Kostenfrei für Schülerinnen und Schüler, wenn die Anfrage von der Schule gemacht wird
  • Kostenpflichtig in allen anderen Fällen (es gibt keine Tarifliste, es handelt sich um freiberufliche Dienstleistungen deren Kosten die Ärztin bzw. er Arzt selbst festlegt)

Sportfachärztin bzw. -arzt

  • Kostenpflichtig (es gibt keine Tarifliste, es handelt sich um freiberufliche Dienstleistungen deren Kosten die Ärztin bzw. der Arzt selbst festlegt)

Kosten des Ruhe-EKGs für das allgemeine ärztliche Zeugnis für den Nichtleistungssport in den öffentlichen Strukturen

  • Kostenfrei für Schülerinnen und Schüler, wenn sie schulbegleitende Tätigkeiten ausüben und an Schulmeisterschaften teilnehmen
  • Kostenfrei für Minderjährige und Menschen mit Behinderung
  • In allen anderen Fällen ticketpflichtig

Ministerialtabelle (auf Italienisch)

Für die sportliche Tätigkeit im Vorschulalter, die von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ausgeübt wird, ist kein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Kein ärztliches Zeugnis

  • Tätigkeiten, die keine CONI/CIP-"Tesserierung" voraussetzen

Allgemeines ärztliches Tauglichkeitszeugnis für den Nichtleistungssport

  • Tätigkeiten, die eine CONI/CIP-"Tesserierung" voraussetzen, bis zum vom zuständigen Sportfachverband festgelegten Mindestalter für den Leistungssport und über dem eventuell festgelegten Höchstalter

Sportdisziplinspezifisches sportärztliches Zeugnis für den Leistungssport

  • Tätigkeiten, die eine CONI/CIP-"Tesserierung" voraussetzen, ab dem vom zuständigen Sportfachverband festgelegten Mindestalter für den Leistungssport und bis zum eventuell festgelegten Höchstalter

Kein ärztliches Zeugnis

  • Turnstunden (Bewegung und Sport bzw. Leibeserziehung)
  • Wahl- und Wahl-Pflichtfächer
  • Schulbegleitende Sporttätigkeiten, die keinen Wettkampfcharakter haben und nicht die Teilnahme an Wettkämpfen zum Ziel haben, zum Beispiel Ausflüge und Schulfeste

Allgemeines ärztliches Tauglichkeitszeugnis für den Nichtleistungssport

  • Schulmeisterschaften auf Bezirks-, Landes- und Regionalebene
  • Schulbegleitenden Sporttätigkeiten, die Wettkampfcharakter haben und/oder die Teilnahme an Wettkämpfen zum Ziel haben, zum Beispiel Schulsportgruppen die sich auf die Schülermeisterschaften vorbereiten

Sportdisziplinspezifisches sportärztliches Zeugnis für den Leistungssport

  • Schulmeisterschaften auf nationaler Ebene

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Letzte Aktualisierung: 25/02/2026